Berufsschule

Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein sogenanntes Duales Berufsausbildungssystem vor. Auszubildende werden an zwei Lernorten ausgebildet.

 
Einen davon bildet die Berufsschule, den anderen der Ausbildungsbetrieb. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, werden in der Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte vermittelt wie Deutsch, Wirtschaft und Politik, Ethik/Religion und Sport. An der Philipp-Holzmann-Schule wird in Lehrwerkstätten auch Praxisunterricht vermittelt.
 
Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird jedoch in den meisten Fällen ein Hauptschulabschluss bzw. der Mittlere Bildungsabschluss vorausgesetzt.
 
Die Berufsschule hat entweder ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr oder die Unterrichtszeit wird zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst.
Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Die restliche, also überwiegende Zeit, dient der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre.
 
Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung, schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' z. B. der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder der Handwerkskammern (HWK) ab.
 
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen sowie dem 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den technischen Berufen der Industrie) oder dem 'IHK-Prüfungszeugnis'.
 
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht in der Regel weiterführende Schulbesuche.

Ausbildungsberufe der Berufsschule