Kanalbauer/-in

Berufsbild

Die zentralen Arbeitsbereiche eines/einer Kanalbauers/Kanalbauerin sind das Verlegen von Entsorgungsleitungen (Schmutz-, Regen-, Mischwasserkanäle), das Herstellen von Schachtbauwerken, Rohrgräben und deren Sicherung.

Sie führen ihre Arbeiten regelmäßig im Freien auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein und ergreifen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Zugangsvoraussetzungen

Sie sollten einen Hauptschulabschluss besitzen, über handwerkliche Fähigkeiten und eine gute körperliche Kondition verfügen und Interesse an der Arbeit im Freien haben.

Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt entsprechend der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft die Vermittlung einer allgemeinen, baufachlichen Grundbildung zusammen mit Auszubildenden aus anderen Ausbildungsberufen (z.B. Maurer/-in, Zimmerer/-in). In den Fachstufen (2. und 3. Ausbildungsjahr) erfolgt die berufsspezifische Ausbildung.

Kanalbauer/-innen im ersten Ausbildungsjahr besuchen den Berufsschulunterricht an der jeweils zuständigen Kreisberufsschule. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (Fachstufen) besuchen alle Auszubildenden Kanalbauer/-innen aus dem Bundesland Hessen den Blockunterricht in der Landesfachklasse an der Philipp-Holzmann-Schule. Die auswärtigen Auszubildenden können z.B. im Internat der Eberhard-Borst-Lehrbaustelle übernachten.

Prüfungen

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung (Theorie und Praxis) vor dem entsprechenden Prüfungsausschuss.

Die 3-jährige Ausbildung endet nach einer erfolgreich abgelegten Abschluss- bzw. Gesellenprüfung mit der Erteilung des Gesellenbriefes zum/zur Kanalbauer/-in.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Es bestehen folgende Qualifikationsmöglichkeiten

  • Schachtmeister/-in,
  • geprüfter/e Polier-/in,
  • Werkpolier/-in,
  • Staatlich geprüfte/r Bautechniker/-in an einer 2-jährigen Fachschule
  • oder der Besuch der einjährigen Fachoberschule (Form B) zum Erwerb der Fachhochschulreife, die zu einem Studium an einer Fachhochschule (FH), z.B. im Studiengang Bauingenieurwesen berechtigt.