Bauzeichner Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau

Berufsbild

Jedes Bauwerk beginnt mit einer Zeichnung. Bauzeichnungen und Pläne dienen Architekten und Bauherren als Verständigungsgrundlage, sind wichtige Unterlagen für Genehmigungsverfahren, aber auch für die eigentliche Bauausführung. Bauzeichner/-innen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen- und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen und bearbeiten die unterschiedlichsten Zeichnungen, Pläne und Unterlagen an rechnergestützten Arbeitsplätzen mit CAD - Software sowie Office-Programmen.
An der Philipp-Holzmann-Schule bieten wir folgende Bereiche an:

  • Architektur
  • Ingenieurbau
  • Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

Zugangsvoraussetzungen

Der Hauptschulabschluss ist Voraussetzung. Die Betriebe stellen jedoch überwiegend Auszubildende mit Realschulabschluss (mittlerer Bildungsabschluss) und Abitur ein.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau oder Tief-, Straßen- und Landschaftsbau. Die Spezialisierung erfolgt im dritten Ausbildungsjahr nach der gemeinsamen Grundbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren.
Der Unterricht in der Schule gliedert sich in die allgemeinbildenden Fächer, von denen Wirtschaftskunde und Politik zu den Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung gehören, sowie in den berufsbezogenen Unterricht nach Lernfeldern.

Prüfungen

Zur Überprüfung des eigenen Kenntnisstandes findet nach der Hälfte der Ausbildung die Zwischenprüfung statt.
Die 3-jährige Ausbildung endet mit der theoretischen und praktischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie und Handelskammer.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule und bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Abschlusszeugnis der Berufsschule, das Voraussetzung zur weiteren Qualifikation zum/zur Staatlich geprüften Bautechniker/-in an einer Fachschule ist oder durch den Besuch der einjährigen Fachoberschule (Form B) zum Erwerb der Fachhochschulreife, die zu einem Studium an einer Fachhochschule (FH) berechtigt.