Fahrzeuglackierer/-in

Berufsbild

Der/die Fahrzeuglackierer/-in ist gleichzeitig Handwerker/-in und Gestalter/-in. Das Berufsbild beinhaltet die fachgerechte Instandsetzung, Reparaturlackierung, Gestaltung mit Logos und Schrift sowie das Oberflächenfinish von Fahrzeugen aller Art.

Um diese komplexen Aufgabenbereiche lösen zu können, ist eine Vielzahl von Kenntnissen und Fertigkeiten in verschiedenen Bereichen erforderlich. Hierzu gehören neben Materialkunde auch Wissen über die jeweilige Verarbeitung sowie Einblicke in gestalterische und kaufmännische Gebiete.

Zugangsvoraussetzungen

Wer handwerklich und gestalterisch kreativ sein möchte und Spaß am Umgang mit Fahrzeugen aller Art hat, für den/die ist der Beruf des Fahrzeuglackierers/-in der richtige. Weitere Voraussetzungen sind Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Lernwille, körperliche Belastbarkeit, gesundheitliche Fitness (keine Allergien, keine Rot-Grün-Blindheit). Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich. Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachklasse für Fahrzeuglackierer/-innen ist ein entsprechender Ausbildungsvertrag bei einem Ausbildungsbetrieb im Einzugsbereich der Schule.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Der Fachunterricht teilt sich in 12 Lernfelder. Hierbei werden technologische, fachmathematische und gestalterische Lerninhalte in einem konkreten beruflichen Handlungsfeld (z. B. Reparaturlackierungen und Gestaltung eines Firmenfahrzeuges) zusammengefasst. Zusätzlich findet einmal im jedem Ausbildungsjahr ein überbetrieblicher Lehrgang im BTZ-Weiterstadt der Handwerkskammer statt.

Prüfungen

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt. Nach dem dritten Ausbildungsjahr wird die Gesellenprüfung zum/zur Fahrzeuglackierer/-in abgelegt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Mit dem Erwerb des Gesellenbriefs kann man sich auf einer Meister- oder Technikerschule zum Lackiermeister/-in oder Lackiertechniker/-in weiterbilden. Damit besteht die Möglichkeit eines beruflichen Aufstieges im Betrieb oder zur eigenen Betriebsgründung. Hauptschüler/-innen können unter bestimmten Voraussetzungen einen mittleren Bildungsabschluss erwerben (ist dem Realschulabschluss gleichwertig).